Selbstbehalt bei Originalmedikamenten
Die Massnahmen des Bundes betreffen auch den Selbstbehalt. Dieser liegt für Medikamentenkosten bei 10 % für Beträge, die über die Franchise hinausgehen.
Bei Originalpräparaten, für die ein wirkstoffidentisches Generikum zur Verfügung stünde, wird ein erhöhter Selbstbehalt fällig – sofern diese den Preis nach dem Patentablauf nicht gesenkt haben. Dieser erhöhte Selbstbehalt liegt seit dem 1. Januar 2024 bei 40 % (zuvor 20 %). Zudem müssen medizinische Gründe gegen den Austausch eines Medikaments mit konkreten Fakten nachgewiesen werden.
Durch die Anhebung des Selbstbehalts wird ein finanzieller Anreiz geschaffen, vermehrt auf kostengünstige Generika und Biosimilars umzusteigen.
